AGB´s durchlesen .
Das habe ich auch schon vor dem Kauf gemacht. Im Prinzip gibts da aber nur 2 Absätze, die interessant sind. Was im Falle des Verschwindens meines Gerätes passiert, steht da natürlich nicht. Da steht zum Zustandekommen des Kaufvertrages folgendes:
Unsere Darstellung von Waren im Internet bzw. in Printmedien stellt kein Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an Sie, diese Produkte bei uns zu bestellen. Ihre Bestellung der gewünschten Produkte über unsere Webseite, per E-Mail, Telefax, schriftlich oder telefonisch ist ein rechtsverbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages. Wir werden Ihnen den Zugang Ihrer Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Bestellbestätigung wie auch die Entgegennahme einer telefonischen Bestellung stellen noch keine rechtsgeschäftliche Annahme unsererseits dar. Indem wir die Ware zum Versand an Sie bringen, nehmen wir Ihr Angebot an. Bitte beachten Sie, dass der Vertragstext bezüglich Ihrer Bestellung bei uns nicht gespeichert wird und nach Vertragsschluss nicht mehr abgerufen werden kann.
Zu Reklamationen steht da für nur folgendes:
[...]Sollten wir einzelne Komponenten der von uns gelieferten Gegenstände im Wege der Nachbesserung austauschen, so erwerben wir Eigentum an den ausgetauschten Gegenständen. Im Falle einer Nachlieferung wird unser Haus mit Eingang des Austauschgerätes beim Vertragspartner Eigentümer der ausgetauschten Geräte und/oder Komponenten.
und
3. Defekter Artikel
Sollte doch einmal der Fall eintreten, dass ein Artikel defekt ist oder nicht so funktioniert wie Sie es erwarten, so setzen Sie sich bitte umgehend mit unserem Kundenservice telefonisch unter [...] in Verbindung. Dieser kümmert sich um den schnellstmöglichen Austausch Ihres Gerätes oder um eine fachgerechte Reparatur. Wir bitte Sie um Verständnis, dass wir nur bei tatsächlich vorhandenen Mängeln einen Austausch oder eine für Sie kostenlose Reparatur vornehmen können. Sollte hingegen kein Mangel vorliegen, so behalten wir uns vor, unseren Überprüfungsaufwand in Rechnung zu stellen.
Fertig. Mein Gerät ist aber nun verschwunden und ich kann nichts gegenteiliges beweisen. Muss ich nun den angebotenen Schadenersatz in Höhe des Kaufpreises annehmen, oder kann ich mich auf §433 beziehen? Tatsächlich kommt erschwerend hinzu, dass es vermutlich unmöglich ist, exakt dieses Gerät anders zu beschaffen (da es aufgrund geöffneter Originalverpackung 100€ Preisreduktion gab). Die Frage ist, ob das nun mein Problem oder das Problem des Händlers ist und vor allem wies jetzt weiter geht. (Reden hilft nichts, es geht wohl jetzt ans Briefe schreiben.)